Leistungen & Kosten

Informationen zu den Leistungen

Übersicht der Leistungen
Angebot/Setting
Dauer
Umfang
Termine
Kosten
Tiergestützte Einzelförderung
60 Min.
1x Woche
Nach Absprache
€ 65,-/€77,35-
Tiergestütztes Kompetenztraining
1,5 Std.
2x Woche (6-8 Einheiten)
Nach Absprache
€ 40,-/€47,60- pro Teilnehmer
Tiergestützte Familienarbeit
60 Min.
1x Woche/nach Bedarf
Nach Absprache
€ 85,-/€ 101,15-
Bienenprojekte*
„Faszination Biene“
„Bienosoph“
Nach Vereinbarung
1x wöchtlich
Nach Absprache (Mai bis Juli)
Nach Vereinbarung
Tiergestützte Wanderungen
Stundenweise
In der Planung
In der Planung
/ pro Teilnehmer
Erlebnispäd. Entwicklungsbegleitung mit TGI
1,5 Std.
In der Planung
In der Planung
/ pro Teilnehmer
Tiererlebnisprojekte*
2 Std. bis ganztägig
Nach Absprache
Nach Absprache (April bis Oktober)
€ 240,- / nach Vereinbarung
Tiergestützte Teamtage
Nach Vereinbarung
Tiergestützte Führungskräfteseminare
Nach Vereinbarung

*pro gefahrenen km wird eine Pauschale von 0,30€ berechnet.



Die Preise beinhalten:

• Preisangaben: Netto-Preise / Brutto-Preise (19% UMST)
• Vorbereitung / Nachbereitung der Settings
• Dokumentation
• Tierunterhaltungskosten
• Personal, Betriebs-, Versicherungs- und Materialkosten


Qualitätssicherung

Zur Sicherung der Qualität halten wir uns gemäß unseres pädagogischen Leitbildes an folgende Aspekte:

• Zusammenarbeit und fachlicher Austausch mit Anbietern der Tiergestützten Intervention
• Mitwirkung und fachlicher Austausch im Bundesverband Tiergestützte Intervention
• Zusammenarbeit und fachlicher Austausch mit kooperierenden Trägern der Jugendhilfe
• kontinuierliche Weiterbildung im pädagogischen und tiergestützten Bereich sowie im Bereich des Tiertrainings
• regelmäßige Evaluation und Dokumentation
• zugewandte und intensive Zusammenarbeit mit den Klienten
• Kollegiale Beratung und Supervision


Versicherung und rechtliche Aspekte

Die Tiere sind speziell für die tiergestützte Arbeit ausgewählt und versichert.
Schutzmaßnahmen zur Hygiene sind in einem „Hygieneplan“ festgehalten.
Die Imkerei  hält sich an die Honigverordnung, sowie das Bienenseuchengesetz.

Weiterhin berücksichtigt meine Arbeit  verschiedene  Gesetze und Grundsätze:

• Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
• Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
• Tierschutzgesetz
• Bienenseuchengesetz
• Datenschutzgesetz
• Grundsätze für die tiergestützten Arbeiten gemäß BTI (Bundesverband Tiergestützte Intervention)


Fördermöglichkeiten

In der Regel sind die  Kosten privat zu tragen.
​Ich bemühe mich, Sie bei einer eventuellen Beantragung zur Übernahme der Kosten zu beraten.
Finanzielle Fördermöglichkeiten lassen sich u.U. finden bei:

• Trägern der Sozialhilfe im Rahmen des persönlichen Budgets (§17 SGB IX)
• Jugendämtern im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
• Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung